Sachwertverfahren

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Gemäß § 6 Liegenschaftsbewertungsgesetz ergibt sich der Sachwert einer Immobilie aus dem Wert des Grund und Bodens, dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes und gegebenenfalls des Zubehörs.

Der Bodenwert wird in der Regel als Vergleichswert von Kaufpreisen ähnlicher unbebauter Grundstücke ermittelt. Bei der Ermittlung des Bauwertes geht man üblicherweise vom Herstellungswert aus und zieht davon Wertminderungen (z. B. durch Abnutzung) ab. Darüber hinaus werden andere wertbeeinflussende Faktoren, wie beispielsweise die Lage einer Liegenschaft, gesondert berücksichtigt. Das Verfahren ist in § 6 des Liegenschaftsbewertungsgesetztes festgelegt.

Sachwertverfahren – Anwendungsfälle

Dieses Verfahren ist in der Immobilienbewertung insbesondere für Immobilien geeignet, die für die Eigennutzung verwendet werden. Typische Beispiele sind

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • eigengenutzte Eigentumswohnungen.

Darüber hinaus ist das Verfahrenmit Einschränkungen auf folgende Immobilien anwendbar:

  • Luxusimmobilien
  • Schlösser und Burgen
  • Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Kirchliche und andere karitative Liegenschaften
  • Verwaltungs- und Repräsentationsgebäude

Ablaufschema des Sachwertverfahrens