Ertragswertverfahren

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Der Ertragswert ist der Wert, der einer Liegenschaft aufgrund der zu erwartenden künftigen Erträge zugeschrieben wird. Er ergibt sich durch Kapitalisierung (Abzinsung) des nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrages.

Anwendungsfälle

Das Ertragswertverfahren kommt in der Immobilienewertung vorrangig bei bebauten Liegenschaften, die primär dazu bestimmt sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder ähnliche Erträge zu erzielen. Dazu zählen insbesondere:

  • Mietzinshäuser
  • Hotels, Gastronomie, touristische Liegenschaften
  • Gemischt genutzte Objekte
  • Parkhäuser, Parplätze
  • Krankenhäuser, Arztpraxen, Seniorenimmobilien
  • Handels-, Logistik-, Büro- und Verwaltungsimmobilien
  • Kinos, Golfplätze und andere Freizeitimmobilien
  • Tankstellen und Autohäuser

Mit Einschränkungen ist das Ertragswertverfahren in folgenden Fällen anwendbar:

  • Universitäten, Schulen, Kindergärten
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Kirchliche und karitative Liegenschaften
  • Zweifamilienhäuser
  • Schwimmbäder
  • Schlösser und Burgen
  • Öffentliche Gebäude
  • Infrastrukturimmobilien (Bahnhöfe, Flughäfen, …)

Das Verfahren ist in § 5 des Liegenschaftsbewertungsgesetztes festgelegt.

Ablaufschema

Ablaufschema Ertragswertverfahren | Florian Daxner Immobiliensachverständiger