Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage von Baurechten ist das Baurechtsgesetz aus dem Jahr 1912, das mehrfach aktualisiert wurde, aber in den Grundzügen immer noch Gültigkeit besitzt.
Das Baurecht selbst gilt juristisch als unbewegliche Sache und kann daher – wie bereits erwähnt – durch Kauf, Schenkung oder Erbe auf andere Personen übertragen werden. Das Bauwerk, das auf seiner Grundlage errichtet wird, gilt juristisch als „Zubehör“ des Rechtes.
Den Eigentümer des Baurechtes bezeichnet man als Baurechtnehmer oder Bauberechtigtem. Am Grundstück, auf dem das Recht eingetragen ist, stehen ihm die Rechte und Pflichten eines Nutznießers zu.
Ein Baurecht schränkt für den Eigentümer die Nutzbarkeit des Grundstückes mehr oder weniger stark ein. Daher wird es im Grundbuch in einer eigenen Einlage, der sogenannten Baurechteinlage, öffentlich sichtbar gemacht. Der Käufer einer Liegenschaft kann sich auf diesem Weg über das Vorliegen und den Umfang eines etwaigen Baurechtes informieren.
Wirtschaftliche Bedeutung
Wirtschaftlich betrachtet wird ein Grundstück durch das eingetragene Recht weniger Wert. Diese Wertminderung erhält der Grundstückseigentümer durch ein entsprechendes Entgelt, den sogenannten Baurechtszins in Form von wiederkehrenden Zahlungen abgegolten.
Die Höhe des Baurechtszinses wird mit finanzmathematischen Methoden unter Berücksichtigung verschiedenster Einflussfaktoren wie Lage des Grundstückes, umliegende Infrastruktur, Verkehrsanbindung und vor allem auch die Dauer des Baurechts, ermittelt.